Mein Schwangerschaftstest ist positiv, wann bekomme ich einen Termin?
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, sobald Sie einen positiven Test haben. Wir vereinbaren einen Termin Anfang der 7. Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt sehen wir in der Regel bereits einen Embryo mit Herzaktionen. Bei starken Unterbauchschmerzen oder Blutungen bekommen Sie umgehend einen Termin. Das gilt auch, wenn die Schwangerschaft nicht geplant ist und Sie zügig mit uns darüber sprechen möchten, wie es weiter gehen kann.
Wird die Krebsvorsorge nur noch alle 3 Jahre bezahlt?
Nein! Alle Frauen ab dem 20. Geburtstag haben jährlich Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorge. Ab dem 35. Geburtstag wird zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses ein Zellabstrich mit HPV-Diagnostik durchgeführt. Lediglich dieser Abstrich wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur alle 3 Jahre übernommen. Er ist aber nur EIN Teil der Vorsorge. Es ist sinnvoll dennoch jährlich zu einer Untersuchung der weiblichen Geschlechtsorgane einschließlich Brust zu kommen.
Sind individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll?
In vielen Fällen Ja! Viele Erkrankungen können nur auf diese Weise rechtzeitig entdeckt werden. Ein Beispiel ist der vaginale Ultraschall, bei dem auch schon frühe Veränderungen der Gebärmutter und Eierstöcke erkannt werden können. Welche Zusatzuntersuchungen für Sie in Frage kommen, erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Ich bin schon 75 Jahre alt – brauche ich noch eine Vorsorge?
Ja! Mit steigendem Alter, steigt auch das Risiko für Krebserkrankungen. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Vorsorgeuntersuchung!
Das Mammographiescreening endet mit 75 Jahren. Bekomme ich danach keine Mammographie mehr?
Doch! Sie bekommen zwar keine Einladung mehr zum Screening, können aber mit einem Überweisungsschein von uns in jeder radiologischen Praxis einen Termin vereinbaren.
Mein Vorsorgetermin ist erst in 1 Jahr. Was tue ich, wenn ich Beschwerden habe, muss ich 1 Jahr warten?
Nein! Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir schätzen die Dringlichkeit ein und geben Ihnen sehr zeitnah einen Termin. (z.B. Unterbauchschmerzen, Knoten in der Brust, Wechseljahrsbeschwerden etc.)
Meine Tochter hat bereits ihre Menstruation. Wann soll sie das 1. Mal in die Praxis kommen?
Junge Mädchen ohne Beschwerden oder Anliegen können gerne ab 16 Jahren einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren. Falls es vorher Fragen zu Verhütung, Zyklus o.ä. gibt, ist es natürlich sinnvoll eher in die Praxis zu kommen.
Ich bin Teenager. Werde ich beim 1. Praxisbesuch gleich untersucht?
Nein! Beim 1. Kontakt planen wir ein Gespräch. Eine Untersuchung führen wir nur bei Beschwerden oder auf Wunsch durch.
Das Kondom ist gerissen. Brauche ich für die „Pille danach“ ein Rezept?
Nein! Da es wichtig ist, die „Pille danach“ so schnell wie möglich einzunehmen, können Sie direkt in die Apotheke gehen (auch am Wochenende!). Bei Unsicherheiten, ob sie überhaupt notwendig ist, beraten wir Sie gerne.
Bis zum 22. Geburtstag können wir jedoch ein Rezept ausstellen, das heißt die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.